KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ausgezeichnet versichert
Nur das Beste für Sie
Persönlicher Service
Immer gut beraten
Individuelle Leistungen
Genau auf Sie abgestimmt
Bestens vernetzt
Rundum-Betreuung und nahtlose medizinische Versorgung
Ein kleines Kind schaut, zusammen mit seinen Eltern, neugierig in eine große rote Paketbox.
Was steckt in Ihrem Gesundheitspaket?

Finden Sie heraus, welche unserer Angebote am besten zu Ihrer Persönlichkeit, Gesundheit und in Ihren Alltag passen. Entdecken Sie Ihre individuellen Vorteile mit dem Gesundheitspaket-Test.

Die KNAPPSCHAFT immer dabei.
Mit unserer App

Sie suchen einen einfachen Weg, um mit uns in Kontakt zu treten und für Sie wichtige Themen zu klären? Dann sind Sie hier richtig.

Unsere App Meine KNAPPSCHAFT bietet Ihnen viele Informationen und kurze Kommunikationswege für Ihre Gesundheits- und Pflegeversicherung – sicher, effizient, schnell und flexibel. Profitieren Sie noch heute von unserem vielfältigen Angebot an digitalen Krankenkassen-Services.

Jetzt klicken und alle Informationen zur Registrierung bei Meine KNAPPSCHAFT erhalten.

App-Download für IOS

App-Download für Android

Unsere Krankenkassen-Leistungen.
Alles für Ihre Gesundheit

Mit uns sind Sie in allen Lebenslagen bestens abgesichert. Ihre Gesundheit steht bei uns immer im Mittelpunkt.

Eine Familie liegt glücklich auf dem Sofa - sie nutzen Leistungen der KNAPPSCHAFT.

Bonusprogramme

Bei der KNAPPSCHAFT bekommen Sie alle notwendigen Grundabsicherungen und noch viel mehr. Entdecken Sie unsere Bonusprogramme.

Gesundheitsangebote

Sie möchten Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun? Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie mit einer umfangreichen Auswahl an Gesundheitsangeboten.

Allgemeine Leistungen

Was immer Sie brauchen, um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Wir begleiten Sie dabei. Und legen noch was drauf. 

Digitale Services

Als Krankenversicherung sind wir an Ihrer Seite und begleitet Sie durch alle Lebenslagen – mit den digitalen Services der KNAPPSCHAFT finden Sie stets und unkompliziert alle Infos, die Sie benötigen, wenn Sie bei uns krankenversichert sind.

Private Vorsorge

Gemeinsam kümmern wir uns um Ihre Gesundheit. Mit den vielen kostenfreien Vorsorgeleistungen der KNAPPSCHAFT sind Sie auf der sicheren Seite.

Wahltarife

Mit unseren Wahltarifen sind Sie bestens abgesichert und sparen Geld. Wählen Sie einfach genau das, was Sie brauchen.

Mehr wissen.
Von Menschen, die sich wirklich auskennen

In unserem Online-Magazin finden Sie Infos direkt von unseren medizinischen Expertinnen und Experten zu Themen rund um Ihre Gesundheit: Krankenkassen-Wissen vom Beitragssatz bis zur Zuzahlung, leckere Rezepte und nützliche Gesundheits-Tipps für den Alltag. Schauen Sie doch direkt mal rein.

Schlafphasen.
Wissenswertes und Kurioses

06.11.2024

Erfahre Wissenswertes und Kurioses rund um deinen Schlaf und seine unterschiedlichen Phasen.

, Neues im Online-Magazin.
Expertenwissen - für dich

Eine lächelnde Frau, die auf einem Kissen liegt.
Winterdepression.
So beugst du vor

25.10.2024 , Gemeinschaft und Fürsorge

Die kalte Winterzeit steht vor der Tür, und mit ihr kommt oft auch ein unangenehmes Phänomen: der sogenannte Winterblues oder gar eine Winterdepression. Viele Menschen leiden unter den Auswirkungen der dunklen Jahreszeit, die ihre Stimmung drückt und die Energie raubt. Aber das muss nicht sein. Hier erfährst du, wie du einer Winterdepression (manche nennen sie auch Herbstdespression) vorbeugen.

Eine Mutter und ihr Kind spielen fröhlich mit ihrem Hund
Werden Augen schlechter?
Mit Brille

23.10.2024 , Gesundheit und Vorsorge

Weit verbreitet ist der Glaube, dass die Augen durchs Tragen einer Brille oder auch einer Lesebrille schlechter werden. Viele Menschen haben die Sorge, dass durch das ständige Tragen einer Sehhilfe ihre Augen und auch das Gehirn „faul“ werden. Dadurch könnte sich ihre Sehkraft immer weiter verschlechtern. Doch was ist dran an diesem Mythos? In diesem Beitrag räumen wir mit Missverständnissen auf und beantworten wichtige Fragen rund um das Thema Brillen und Sehvermögen.

Eine lächelnde Frau mit Brille

Resilienz-Test.
Wie resilient bist du?

15.12.2021 , Gesundheit und Vorsorge

Eine lächelnde Frau liegt zuhause auf dem Boden vor einem aufgeklappten Laptop

Griechisches Zitronenhähnchen.
Mit Rosmarinkartoffeln

07.05.2024 , Ernährung

Auf Tellern wird das fertige griechische Zitronenhähnchen mit Rosmarinkartoffeln serviert

Warum die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung so wichtig ist.

21.07.2023 , Gesundheit und Vorsorge

Eine Ärztin bei der Hautkrebsvorsorge-Untersuchung

Aktuelle Meldungen.
Einfach gut informiert

STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken B.
Die GesundheitsID ist da.

Beantragen Sie jetzt Ihren PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Kinderkrankmeldung auch per Telefon.
digital.fit.

Das Wissensportal zur digitalen Gesundheitskompetenz ist online

Gesundheitsmagazin "tag".

Neue Printausgabe erschienen

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung.
Wir geben Ihnen Antworten

Wie wechsel ich zur KNAPPSCHAFT?

Na, überzeugt? Der Wechsel zur Knappschaft geht ganz einfach: Antrag ausfüllen. Ob online oder per Post ist ganz egal. Und um den Rest kümmern wir uns.

Ich benötige ein Antragsformular. Wo finde ich das?

Nutzen Sie hierfür einfach unser Downloadcenter. Dort finden Sie alle Anträge aus den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung. Alternativ können Sie sich auch in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT registrieren und die Anträge ganz einfach herunterladen.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bekommen. Sie wollen wissen, wie viel das ist? Dann nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.

Warum zahle ich von meinem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge?

Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen. Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge der Krankenversicherung und jeweils die Hälfte der drei genannten Versicherungen.

Wird das Finanzamt von der Krankenkasse informiert?

Ja, relevante Daten übermittelt die KNAPPSCHAFT automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt.

Wohin sende ich meine Krankmeldung, wenn die Übermittung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht geklappt hat?

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krankgeschrieben hat und die elektronische Übermittlung an die KNAPPSCHAFT in der Praxis nicht möglich war, laden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch. Hier gehts zur Registrierung.

Oder Sie senden Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT 
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie hier alles zum Thema Krankengeld.

Wir wünschen eine gute Besserung!

Ab wann und wie bekomme ich das Krankengeld von der Krankenkasse?

Arbeitnehmende können im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen ihr Arbeitsentgelt weiter beziehen. Danach gibt es das sogenannte Krankengeld. Auch, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha ansteht. Einen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Gut zu wissen: Sie bekommen Krankengeld immer rückwirkend. Die Auszahlung beginnt frühestens mit der siebten Woche nach der Krankschreibung. Wir überweisen das Geld, sobald Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnabrechnung geschlossen hat.

Wie hoch ist mein Krankengeld?

Für Arbeitnehmende beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Und maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Auch beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht das Krankengeld. Sie sind mit dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. In der Regel zahlen Arbeitgebende sechs Wochen das reguläre Arbeitsentgelt weiter. Danach gibts für Sie Krankengeld.

Den genauen Betrag können Sie in unserem Krankengeldrechner ermitteln.

Wie kann ich mich von den gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenversicherung befreien lassen?

Ganz einfach: Sie nutzen den Antrag auf teilweise Erstattung von Zuzahlungen (PDF) für die Zuzahlungsbefreiung und reichen uns diesen zusammen mit Ihren Nachweisen über Ihr Einkommen - in Kopie - ein.
Gut zu wissen: Wir berechnen den Erstattungsbetrag anhand der von Ihnen geleisteten Zuzahlungen die uns vorliegen. So müssen Sie keine Quittungen sammeln und einreichen.

Was mache ich bei Problemen der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für die Krankenversicherung erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel informiert uns Ihre Ärztin oder Arzt elektronisch. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hochladen. Jetzt anmelden oder registrieren bei “Meine KNAPPSCHAFT”.

Oder Sie senden Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld. Für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform. Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

Was muss ich machen, wenn ich meine Gesundheitskarte oder meine PIN verloren habe?

Kein Grund zur Sorge. Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte verloren haben, können Sie unkompliziert über unser Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT eine neue Karte bestellen. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Hier können wir Ihnen auch einen Abrechnungsschein ausstellen, wenn Sie kurzfristig einen Arztbesuch planen. Dieser wird bei allen Arztpraxen akzeptiert, bis Sie Ihr neues Kärtchen haben. Mit der neuen Karte erhalten Sie auch eine neue PIN

Weitere Informationen finden Sie unter elektronische Gesundheitskarte.

Wie melde ich mich zum Bonusprogramm an?

Zunächst wählen Sie, welchen Bonus Sie möchten. Wenn Sie dann an Aktionen oder Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkasse durch das Bonusprogramm teilnehmen, nehmen Sie Ihren Nachweisbogen mit und lassen sich die Maßnahme bestätigen. 

AktivBonus: Nachweisbogen (PDF)

Wenn Sie bei uns krankenversichert sind, dann können Sie den Nachweisbogen im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hochladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Bonusprogramm!

Wie kann ich eine Kur bei der KNAPPSCHAFT beantragen?

Eine ambulante Kur können Sie alle drei Jahre beantragen. Eine stationäre Kur alle vier Jahre. Wenn Sie bei uns versichert sind, übernimmt die KNAPPSCHAFT bei Genehmigung die Kosten für die kurärztliche Behandlung, gesundheitsbildenden Maßnahmen und kurortspezifische Heilmittel. Kosten für Pauschalkuren übernehmen wir nicht. Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt füllen Sie einen Antrag aus. Diesen finden Sie unter Kur und Reha der Krankenkasse.

Übernimmt die KNAPPSCHAFT Kosten für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Ja, wir helfen Ihnen. Wir zahlen Ihnen jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Vertragspartner aus vielen Produktbereichen stehen uns dabei zur Seite. Dazu zählen auch notwendige Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und die Ausbildung im Gebrauch. Medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Blutzuckermessgeräte, Inkontinenzvorlagen oder Stomaartikel übernehmen wir auch.  Sprechen Sie uns gern an. Nur Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens übernehmen wir nicht. Zum Beispiel Heizdecken, Kissen oder Haushaltsgeräte.

Unterstützt die KNAPPSCHAFT meine Zahnvorsorge?

Für alle anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden zahlen Sie nichts. Zu den ärztlichen Leistungen gehören die Verhütung, die Früherkennung und die Behandlung von Krankheiten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei eine 2te Zahnarztmeinung einzuholen. Auch für Ihren Zahnersatz übernehmen wir einen Teil der Kosten. Dieser Anteil für den Zahnersatz durch die Krankenkasse ist klar kalkulierbar. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Sie bekommen ihn, egal, für welche Versorgung Sie sich entscheiden.

Kann ich bei der KNAPPSCHAFT Zusatzversicherungen abschließen?

Für Ihre Gesundheit tun wir alles. Manchmal sind wir aber an gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen gebunden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, unser Angebot privater Zusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen. Zu unserem kompetenten Netzwerk gehören die Deutsche Krankenversicherung AG, die DFV Deutsche Familienversicherung und die DIREKTE LEBEN. Mit einer Zusatzversicherung bei der KNAPPSCHAFT sind Sie rundum versorgt.

Mit Sicherheit gut versichert.
Hier ist mehr für Sie drin

Die KNAPPSCHAFT – eine Krankenkasse, die einfach mehr leistet. Von Prämien für aktive Vorsorge bis zum kostenlosen Nichtraucher-Training: Wir bieten unseren Versicherten eine ganze Menge tolle Leistungen und Bonusprogramme. So einfach geht der Krankenkassen-Wechsel mit gutem Gewissen.

Ich lass mich überzeugen

Unser medizinisches Kompetenznetz.

Um Ihnen die bestmögliche Betreuung und Gesundheit zu garantieren, besteht unser medizinisches Kompetenznetz ausschließlich aus Expertinnen und Experten.

Eigene Kliniken

Unsere Häuser sind nach modernen Standards und mit den neuesten medizinisch-technischen Methoden ausgestattet.

Krankenhäuser und Rehakliniken

Zu den Gesundheitsexperten der KNAPPSCHAFT gehören 17 Krankenhäuser, neun eigene Rehakliniken und zwei angeschlossene Rehabilitationseinrichtungen.

Knappschaftsärzte und andere Mediziner

Wir versichern - und wir versorgen. Daher arbeiten wir als Krankenkasse eng mit Leistungserbringern zusammen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bei uns zählt der Mensch. Und zwar jeder Mensch gleich viel. Deswegen ist unser Anspruch gegenseitige Achtung, Ehrlichkeit und Vertrauen.

Versorgungsnetze

Vorbildhaft für die vernetzte Gesundheitsversorgung der KNAPPSCHAFT sind die Gesundheitsnetze prosper und proGesund. Hier arbeiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser miteinander und tauschen sich aus.

Helfen Sie uns.
Melden Sie Fehlverhalten

Damit Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet.

Unsere Anschrift für Ihre Hinweise:
KNAPPSCHAFT
Abteilung I
Beauftragte für Fehlverhalten im Gesundheitswesen
44781 Bochum