Füreinander da sein.
Mit der richtigen Krankenkasse
Die KNAPPSCHAFT immer dabei.
Mit unserer App
Sie suchen einen einfachen Weg, um mit uns in Kontakt zu treten und für Sie wichtige Themen zu klären? Dann sind Sie hier richtig.
Unsere App Meine KNAPPSCHAFT bietet Ihnen viele Informationen und kurze Kommunikationswege für Ihre Gesundheits- und Pflegeversicherung – sicher, effizient, schnell und flexibel. Profitieren Sie noch heute von unserem vielfältigen Angebot an digitalen Krankenkassen-Services.
Jetzt klicken und alle Informationen zur Registrierung bei Meine KNAPPSCHAFT erhalten.
Erfahren Sie mehr über die App der KNAPPSCHAFT und ihre Möglichkeiten.
Unsere Krankenkassen-Leistungen.
Alles für Ihre Gesundheit
Mit uns sind Sie in allen Lebenslagen bestens abgesichert. Ihre Gesundheit steht bei uns immer im Mittelpunkt.
- Bonusprogramme
- Gesundheitsangebote
- Allgemeine Leistungen
- Digitale Services
- Private Vorsorge
- Wahltarife
Bonusprogramme
Bei der KNAPPSCHAFT bekommen Sie alle notwendigen Grundabsicherungen und noch viel mehr. Entdecken Sie unsere Bonusprogramme.
Gesundheitsangebote
Sie möchten Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun? Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie mit einer umfangreichen Auswahl an Gesundheitsangeboten.
Allgemeine Leistungen
Was immer Sie brauchen, um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Wir begleiten Sie dabei. Und legen noch was drauf.
Digitale Services
Als Krankenversicherung sind wir an Ihrer Seite und begleitet Sie durch alle Lebenslagen – mit den digitalen Services der KNAPPSCHAFT finden Sie stets und unkompliziert alle Infos, die Sie benötigen, wenn Sie bei uns krankenversichert sind.
Private Vorsorge
Gemeinsam kümmern wir uns um Ihre Gesundheit. Mit den vielen kostenfreien Vorsorgeleistungen der KNAPPSCHAFT sind Sie auf der sicheren Seite.
Wahltarife
Mit unseren Wahltarifen sind Sie bestens abgesichert und sparen Geld. Wählen Sie einfach genau das, was Sie brauchen.
Gesund in jeder Lebenslage
Versicherungspflichtig, gesetzlich oder freiwillig krankenversichert, familienversichert – diese Begriffe hat jeder schon einmal gehört. Was dahintersteckt, ist vielen oft unklar. Bei uns erfahren Sie, was damit gemeint ist und was für Sie wichtig ist. Mit einem Klick.
Aktuelle Meldungen.
Einfach gut informiert
Beantragen Sie jetzt Ihren PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung.
Wir geben Ihnen Antworten
Wie wechsel ich zur KNAPPSCHAFT?
Na, überzeugt? Der Wechsel zur Knappschaft geht ganz einfach: Antrag ausfüllen. Ob online oder per Post ist ganz egal. Und um den Rest kümmern wir uns.
Ich benötige ein Antragsformular. Wo finde ich das?
Nutzen Sie hierfür einfach unser Downloadcenter. Dort finden Sie alle Anträge aus den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung. Alternativ können Sie sich auch in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT registrieren und die Anträge ganz einfach herunterladen.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bekommen. Sie wollen wissen, wie viel das ist? Dann nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.
Warum zahle ich von meinem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge?
Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen. Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge der Krankenversicherung und jeweils die Hälfte der drei genannten Versicherungen.
Wird das Finanzamt von der Krankenkasse informiert?
Ja, relevante Daten übermittelt die KNAPPSCHAFT automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt.
Wohin sende ich meine Krankmeldung, wenn die Übermittung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht geklappt hat?
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krankgeschrieben hat und die elektronische Übermittlung an die KNAPPSCHAFT in der Praxis nicht möglich war, laden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch. Hier gehts zur Registrierung.
Oder Sie senden Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie hier alles zum Thema Krankengeld.
Wir wünschen eine gute Besserung!
Ab wann und wie bekomme ich das Krankengeld von der Krankenkasse?
Arbeitnehmende können im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen ihr Arbeitsentgelt weiter beziehen. Danach gibt es das sogenannte Krankengeld. Auch, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha ansteht. Einen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Gut zu wissen: Sie bekommen Krankengeld immer rückwirkend. Die Auszahlung beginnt frühestens mit der siebten Woche nach der Krankschreibung. Wir überweisen das Geld, sobald Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnabrechnung geschlossen hat.
Wie hoch ist mein Krankengeld?
Für Arbeitnehmende beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttogehalts.
Und maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Auch beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht das Krankengeld. Sie sind mit dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. In der Regel zahlen Arbeitgebende sechs Wochen das reguläre Arbeitsentgelt weiter. Danach gibts für Sie Krankengeld.
Den genauen Betrag können Sie in unserem Krankengeldrechner ermitteln.
Wie kann ich mich von den gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenversicherung befreien lassen?
Ganz einfach: Sie nutzen den
Antrag auf teilweise Erstattung von Zuzahlungen (PDF)
für die Zuzahlungsbefreiung und reichen uns diesen zusammen mit Ihren Nachweisen über Ihr Einkommen - in Kopie - ein.
Gut zu wissen: Wir berechnen den Erstattungsbetrag anhand der von Ihnen geleisteten Zuzahlungen die uns vorliegen. So müssen Sie keine Quittungen sammeln und einreichen.
Was mache ich bei Problemen der elektronischen Krankmeldung?
Eine Bescheinigung für die Krankenversicherung erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel informiert uns Ihre Ärztin oder Arzt elektronisch. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hochladen. Jetzt anmelden oder registrieren bei “Meine KNAPPSCHAFT”.
Oder Sie senden Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld. Für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform. Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Was muss ich machen, wenn ich meine Gesundheitskarte oder meine PIN verloren habe?
Kein Grund zur Sorge. Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte verloren haben, können Sie unkompliziert über unser Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT eine neue Karte bestellen. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Hier können wir Ihnen auch einen Abrechnungsschein ausstellen, wenn Sie kurzfristig einen Arztbesuch planen. Dieser wird bei allen Arztpraxen akzeptiert, bis Sie Ihr neues Kärtchen haben. Mit der neuen Karte erhalten Sie auch eine neue PIN.
Weitere Informationen finden Sie unter elektronische Gesundheitskarte.
Wie melde ich mich zum Bonusprogramm an?
Zunächst wählen Sie, welchen Bonus Sie möchten. Wenn Sie dann an Aktionen oder Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkasse durch das Bonusprogramm teilnehmen, nehmen Sie Ihren Nachweisbogen mit und lassen sich die Maßnahme bestätigen.
AktivBonus: Nachweisbogen (PDF)
Wenn Sie bei uns krankenversichert sind, dann können Sie den Nachweisbogen im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hochladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Bonusprogramm!
Wie kann ich eine Kur bei der KNAPPSCHAFT beantragen?
Eine ambulante Kur können Sie alle drei Jahre beantragen. Eine stationäre Kur alle vier Jahre. Wenn Sie bei uns versichert sind, übernimmt die KNAPPSCHAFT bei Genehmigung die Kosten für die kurärztliche Behandlung, gesundheitsbildenden Maßnahmen und kurortspezifische Heilmittel. Kosten für Pauschalkuren übernehmen wir nicht. Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt füllen Sie einen Antrag aus. Diesen finden Sie unter Kur und Reha der Krankenkasse.
Übernimmt die KNAPPSCHAFT Kosten für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Ja, wir helfen Ihnen. Wir zahlen Ihnen jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Vertragspartner aus vielen Produktbereichen stehen uns dabei zur Seite. Dazu zählen auch notwendige Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und die Ausbildung im Gebrauch. Medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Blutzuckermessgeräte, Inkontinenzvorlagen oder Stomaartikel übernehmen wir auch. Sprechen Sie uns gern an. Nur Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens übernehmen wir nicht. Zum Beispiel Heizdecken, Kissen oder Haushaltsgeräte.
Unterstützt die KNAPPSCHAFT meine Zahnvorsorge?
Für alle anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden zahlen Sie nichts. Zu den ärztlichen Leistungen gehören die Verhütung, die Früherkennung und die Behandlung von Krankheiten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei eine 2te Zahnarztmeinung einzuholen. Auch für Ihren Zahnersatz übernehmen wir einen Teil der Kosten. Dieser Anteil für den Zahnersatz durch die Krankenkasse ist klar kalkulierbar. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Sie bekommen ihn, egal, für welche Versorgung Sie sich entscheiden.
Kann ich bei der KNAPPSCHAFT Zusatzversicherungen abschließen?
Für Ihre Gesundheit tun wir alles. Manchmal sind wir aber an gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen gebunden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, unser Angebot privater Zusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen. Zu unserem kompetenten Netzwerk gehören die Deutsche Krankenversicherung AG, die DFV Deutsche Familienversicherung und die DIREKTE LEBEN. Mit einer Zusatzversicherung bei der KNAPPSCHAFT sind Sie rundum versorgt.
Mit Sicherheit gut versichert.
Hier ist mehr für Sie drin
Die KNAPPSCHAFT – eine Krankenkasse, die einfach mehr leistet. Von Prämien für aktive Vorsorge bis zum kostenlosen Nichtraucher-Training: Wir bieten unseren Versicherten eine ganze Menge tolle Leistungen und Bonusprogramme. So einfach geht der Krankenkassen-Wechsel mit gutem Gewissen.
Unser medizinisches Kompetenznetz.
Um Ihnen die bestmögliche Betreuung und Gesundheit zu garantieren, besteht unser medizinisches Kompetenznetz ausschließlich aus Expertinnen und Experten.
Unsere Häuser sind nach modernen Standards und mit den neuesten medizinisch-technischen Methoden ausgestattet.
Zu den Gesundheitsexperten der KNAPPSCHAFT gehören 17 Krankenhäuser, neun eigene Rehakliniken und zwei angeschlossene Rehabilitationseinrichtungen.
Wir versichern - und wir versorgen. Daher arbeiten wir als Krankenkasse eng mit Leistungserbringern zusammen.
Bei uns zählt der Mensch. Und zwar jeder Mensch gleich viel. Deswegen ist unser Anspruch gegenseitige Achtung, Ehrlichkeit und Vertrauen.
Vorbildhaft für die vernetzte Gesundheitsversorgung der KNAPPSCHAFT sind die Gesundheitsnetze prosper und proGesund. Hier arbeiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser miteinander und tauschen sich aus.
Helfen Sie uns.
Melden Sie Fehlverhalten
Damit Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet.
Unsere Anschrift für Ihre Hinweise:
KNAPPSCHAFT
Abteilung I
Beauftragte für Fehlverhalten im Gesundheitswesen
44781 Bochum