KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau liegt lächelnd auf einer Bank und hat ihr Smartphone mit der elektronischen Patientenakte in der Hand.

Die neue elektronische Patientenakte.
„ePA für alle“ ab 2025

Als Versicherte oder Versicherter der KNAPPSCHAFT können Sie die elektronische Patientenakte bereits seit geraumer Zeit zum Beispiel als Teil unserer App Meine GESUNDHEIT nutzen. Jetzt gibt es Neuigkeiten: Ab Januar 2025 kommt die neue elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten – die „ePA für alle“. Aufgrund des Digital-Gesetz (DigiG) werden wir diese ab Januar 2025 sukzessive für alle unsere Versicherten automatisch anlegen. können Sie dann voraussichtlich ab Anfang März über unsere App Meine GESUNDHEIT nutzen. Oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zukünftig auch vor Ort in Ihrer Arztpraxis oder in ausgewählten Apotheken von ihren Vorteilen profitieren.

Wichtig für Sie: Sie müssen sich um nichts kümmern - wir legen die „ePA für alle“ für Sie an. Sie bleibt ein freiwilliger Service. Wenn Sie diesen nicht nutzen möchten, können Sie einfach von der Widerspruchsregelung (Opt-Out-Regelung) Gebrauch machen. Sie können jederzeit Widerspruch einlegen oder diesen zurücknehmen. Widerspruch und Widerruf können Sie einfach und schnell in unseren Apps Meine GESUNDHEIT und Meine KNAPPSCHAFT erledigen. Alternativ finden Sie hier die entsprechenden Formulare:

Drucken Sie das gewünschte Formular einfach aus. Danach senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Haben Sie weitere Fragen zum Widerspruch und Widerruf? In unseren Fragen und Antworten finden Sie noch mehr Informationen zum Thema.

Welche Vorteile hat die „ePA für alle“ und wie unterscheidet sie sich von der aktuell vorhandenen?

Die meisten Vorteile und Funktionen der aktuell vorhandenen elektronischen Patientenakte bleiben weiterhin für Sie bestehen: Ihre persönliche medizinische Behandlung kann durch sie verbessert werden. Und zwar indem sie als digitaler Aufbewahrungsort für Ihre Gesundheitsdokumente den digitalen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ihnen und Ihren Ärztinnen und Ärzten ermöglicht. Zum Beispiel können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Was Sie, als Patient oder Patientin, aber auch Ihre Ärzte und Ärztinnen entlasten kann. Bitte beachten Sie: Die folgenden Punkte ändern sich ab 2025, um eine Verbesserung für Sie zu erzielen.

ePA für alle“.
Das ändert sich ab 2025

Besserer Überblick über Ihre Gesundheitsdaten.

Wir stellen Ihnen gleich zu Beginn eine Übersicht der Abrechnungsdaten in Ihrer neuen „ePA für alle“ bereit. Sie müssen diese nicht mehr manuell beantragen.

Zudem können Sie Ihre Arztpraxis bitten, Ihre medizinischen Unterlagen einzustellen.

Verbesserte Behandlungsqualität.

Sie müssen zukünftig Ihre Ärztinnen und Ärzte nicht mehr manuell berechtigen. Im Behandlungskontext können diese direkt auf Ihre individuellen medizinischen Unterlagen (zum Beispiel Medikationsplan und Röntgenbilder) zugreifen. So ist eine schnellere und gezieltere Behandlung möglich. Auch Sie haben den Vorteil, dass Sie Ihre medizinischen Unterlagen (zum Beispiel Arztbriefe) jederzeit und an einem Ort griffbereit haben und einsehen können. Zum Beispiel bei einem Arztwechsel oder in einer Notfallsituation.

Empfangen Sie Ihr E-Rezept und Ihren Medikationsplan digital.

Öffnen Sie Ihr E-Rezept oder lösen es direkt mit unserer App Meine GESUNDHEIT ein. Sie benötigen dazu dann keine separate App mehr.
Die neue elektronische Medikationsliste ermöglicht eine Übersicht über verordnete Verordnungen und Dosierungen abgegebener E-Rezepte.

Sie möchten noch mehr zur „ePA für alle“ erfahren?

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte (PDF) nach §343 SGB V.

Schauen Sie gerne auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit vorbei. Dort finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

Elektronische Patientenakte 2025.
Interessante Fragen und Antworten zur „ePA für alle“

Wie bekomme ich die "ePA für alle" ab 2025 und wie kann ich sie nutzen?

Das Digital-Gesetz hat die Teilnahme an einer ePA hin zu einem Opt-Out-Verfahren (Widerspruchslösung) gewechselt. Daher werden wir ab Januar 2025 sukzessive für alle unsere Versicherten eine elektronische Patientenakte anlegen und Ihnen darin eine Übersicht über Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen. Darum kümmern wir uns. Sie brauchen nichts zu tun. Wer das nicht möchte, kann einen Widerspruch einlegen.

Die ePA für alle“ können Sie ganz einfach über unsere App Meine GESUNDHEIT auf Ihrem Smartphone nutzen. Informationen zur Registrierung finden Sie direkt unter:  ePA Registrierung.
Darüber hinaus können Sie diese auch ohne Smartphone verwenden, um den Dokumentenaustausch zwischen berechtigten Leistungserbringern beziehungsweise berechtigten Leistungserbringerinnen zu ermöglichen.

Was passiert mit meiner vorhandenen ePA, für die ich mich schon registriert habe?

Alle elektronischen Patientenakten, die vor dem 15. Januar 2025 selbst angelegt wurden, können ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden und werden ab Januar 2026 gelöscht. Sie haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Daten aus Ihrer vorherigen elektronischen Patientenakte in die „ePA für alle“ zu überführen. Das können Sie komfortabel über unsere App Meine GESUNDHEIT erledigen.

Erhalte ich mit Einführung der “ePA für alle” auch eine neue Gesundheitskarte?

Nein, Sie können Ihre elektronische Gesundheitskarte wie bisher weiter nutzen.

Wie erhalten Ärzte und Ärztinnen zukünftig Zugriff auf meine elektronische Patientenakte und können sie meine Dokumente uneingeschränkt einsehen?

Ab 2025 hat Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin mit Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis für 90 Tage Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte. Der Zugriff wird also nicht automatisch für alle gewährt, sondern erst durch das beschriebene Einlesen.  
Wichtig für Sie: Über die App Meine GESUNDHEIT können Sie den Zeitraum für die Zugriffs-Berechtigung beliebig verlängern oder verkürzen. Wenn Sie diese nicht nutzen, kann er durch erneutes Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis verlängert werden.

Zusätzlich ist je nach Fachgebiet genau festgelegt, welches Dokument eingesehen werden kann. Es ist also sichergestellt, dass zum Beispiel Zahnärzte nur Dokumente sehen können, die für ihre Behandlung relevant sind.
Formular zur Rücknahme (Widerruf) eines Widerspruchs zur elektronischen Patientenakte (PDF)

Ist die Eingabe einer PIN erforderlich, um meinem Arzt oder meiner Ärztin ab 2025 Zugriff auf meine ePA zu erteilen?

Nein, Sie müssen in der Praxis keine PIN für Ihre Gesundheitskarte eingeben. Das Einlesen der eGK ist ausreichend für den Zugriff.
Sie benötigen diese PIN nur dann, wenn Sie die elektronische Patientenakte über die App Meine GESUNDHEIT selbst nutzen möchten. Für die Erstellung einer GesundheitsID müssen Sie sich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte mit PIN oder Ihrem Personalausweis mit PIN identifizieren.

Kann die KNAPPSCHAFT auf meine Daten und Dokumente in der „ePA für alle“ zugreifen?

Nein. Wir haben weiterhin keinen Zugriff auf Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte.

Wie kann ich der Nutzung der ePA widersprechen?

Sie können der Nutzung der ePA jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Drucken Sie das gewünschte Formular einfach aus. Danach senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Wichtig: Der Widerspruch bewirkt eine Löschung Ihrer ePA und der darin enthaltenen Daten. Die ePA kann dann weder in der Arztpraxis noch in der App genutzt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterlagen vor der Löschung an einem anderen sicheren Ort zu speichern. Wenn Sie den Widerspruch über die App einreichen, wird Ihre ePA sofort gelöscht. Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich ein, wird Ihre ePA nach 14 Tagen gelöscht. Ihr eingereichter Widerspruch wird im Rahmen einer 6-jährigen Frist aufbewahrt.

Sie haben es sich anders überlegt? Kein Problem! Einen getätigten Widerspruch können Sie jederzeit widerrufen.

Ich möchte keine Abrechnungsdaten in meine ePA eingestellt bekommen. Was kann ich tun?

Damit Sie gleich zu Beginn der "ePA für alle" über möglichst viele Informationen über zurückliegende Behandlungen verfügen, stellen wir Ihnen Abrechnungsdaten in diese ein. Die Abrechnungsdaten umfassen zum Beispiel Arztbesuche, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder eine Übersicht abgerechneter Medikamente.

Sie können dem Einstellen von Abrechnungsdaten jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihnen keine Abrechnungsdaten eingestellt werden.

Dazu nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Formular zum Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (PDF) und Formular zur Rücknahme (Widerruf) eines Widerspruchs zur elektronischen Patientenakte (PDF)

Drucken Sie das gewünschte Formular einfach aus. Danach senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Ich nutze die elektronische Patientenakte ohne Smartphone, gibt es eine Möglichkeit, meine ePA einzusehen?

Leider nein, Sie benötigen ein Smartphone, einen PC oder Laptop, um die Dokumente der ePA zu öffnen. Wir können Ihnen jedoch eine Übersicht Ihrer Protokolldaten zu Ihrer ePA zur Verfügung stellen. Darin enthalten sind sämtliche Aktionen, die in dieser durchgeführt werden. Zum Beispiel Zugriffe durch Ihren Arzt oder Ärztin oder eine Übersicht über eingestellte oder angesehene Dokumente.