Sie möchten bei Ihrem Neugeborenen ein Hörscreening durchführen lassen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie!
Als Ihre gesetzliche Krankenkasse übernehmen wir die Kosten für das Hörscreening für Neugeborene. Sie entscheiden natürlich selbst, ob Sie das Screening bei Ihrem Baby machen lassen möchten. Es handelt sich hierbei um einen schnellen und schmerzlosen Test des Hörvermögens Ihres neugeborenen Kindes, der freiwillig ist.
Gut zu wissen: Bei Hörstörungen ist eine schnelle Behandlung wichtig. Auch wenn in Ihrer Familie keine Erkrankungen bekannt sind, ist die Untersuchung sinnvoll. Denn durch diese werden seltene angeborene Krankheiten frühzeitig festgestellt, die äußerlich nicht erkennbar sind. Dadurch ist eine schnelle Einleitung der Therapie möglich, um Hörstörungen zu behandeln.