KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau nimmt Podologie als Kassenleistung in Anspruch und spricht mit einer weiteren Frau über das Röntgenbild ihrer Füße. Sie sitzen jeweils links und rechts neben den Aufnahmen und zeigen mit einem Arm auf diese.

Podologie.
Ihre Kassenleistung der KNAPPSCHAFT

Während kosmetische Fußpflege mit Hornhautraspel und Feile eher in  den Bereich Wellness (Pediküre) gehört, sind Podologen und Podologinnen ausgebildete Gesundheitsfachleute. Sie behandeln kranke Füße auch von Risikopatienten oder Risikopatientinnen wie zum Beispiel an Diabetes Erkankten. Podologie gilt als therapeutische Behandlung bei bestimmten Diagnosen und ist als Heilmittel eine Kassenleistung. Eine Genehmigung der Verordnung ist nicht erforderlich.

Lästige Fußbeschwerden kennt jeder, aber wenn Sie aufgrund einer Krankheit, zum Beispiel dem Querschnittsyndrom, kein Empfinden in den Füßen haben oder an Durchblutungsstörungen leiden, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die Möglichkeit/Notwendigkeit von Podologie sprechen.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Podologie ist eine Kassenleistung und wird bei ärztlicher Verordnung zu 100 Prozent von der KNAPPSCHAFT übernommen - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Bei diabetischem Fußsyndom und Fußsyndrom bei Neuropathien und Querschnittssyndromen wird die Podologie immer übernommen.
  • Bei Bedarf auch Behandlung zu Hause.
Veranschaulichung der wichtigsten Infos zur Podologie als Kassenleistung.

Podologie bei Diabetes und Fußkrankheiten.

Es gibt einen Zusammenhang zwischen Diabetes mellitus und einem gestörten Schmerzempfinden im Fuß sowie Durchblutungsstörungen in Fuß und Bein. Das führt dazu, dass selbst alltägliche Beschwerden schnell einen heftigen Verlauf nehmen können. Bei Schädigungen der Haut und der Nägel bei diabetischem Fußsyndrom sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Möglichkeit oder gar Notwendigkeit von Podologie.

Auch zu Hause gut behandelt.

Wenn die Ärztin oder der Arzt Ihnen Podologie verordnet hat, können Sie die Behandlung ohne vorherige Genehmigung in der podologischen Praxis durchführen lassen. Wenn es aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist, dass Sie zu Hause behandelt werden, kommt eine Spezialistin oder ein Spezialist auch zu Ihnen nach Hause. 

Bei welchen Krankheiten werden die Kosten für Podologie übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten ärztlich verordneter Podologie bei diabetischem Fußsyndrom mit Neuropathie, bei krankhafter Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie und eines Querschnittsyndroms. Abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten und zehn Euro für die Verordnungsblattgebühr.

Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen die Verordnung für Ihr Heilmittel ausgestellt hat, können Sie dieses in Anspruch nehmen. Sie müssen keinen Genehmigungsantrag stellen, damit die Kosten Ihrer podologischen Therapie übernommen werden. Gehen Sie einfach mit Ihrer Verordnung zu einer zugelassenen Therapeutin oder einem zugelassenen Therapeuten. Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidung? Hierbei hilft die neue Heilmittelerbringerliste vom GKV-Spitzenverband. Einfach Ort, Umkreis und den benötigten Heilmittelbereich (zum Beispiel Podologie) eingeben.