Sie sind bei der KNAPPSCHAFT oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert und möchten Ihre Beiträge von der Steuer absetzen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Sie können alle Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das ist im sogenannten Bürgerentlastungsgesetz geregelt.
Sie müssen zu diesem Zweck keine Unterlagen einreichen und sich persönlich um nichts kümmern. Als Ihre Krankenkasse kümmern wir uns um alles – auch das ist im Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) geregelt.