KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Person nutzt ein Pflegehilfsmittel in Form eines Desinfektionsmittels.

Die machen mein Leben leichter.
Pflegehilfsmittel der KNAPPSCHAFT

Pflegehilfsmittel erleichtern unseren Versicherten sowohl eine selbstständigere Lebensführung als auch die Pflege. Der Sozialmedizinische Dienst prüft, ob die Hilfsmittel wirklich gebraucht werden. Wir zahlen jeden Monat bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.

Das sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte wie Pflegebetten. Die stellen wir Ihnen leihweise zur Verfügung. Wir kümmern uns auch um die Anpassung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung.

Sie benötigen ein Pflegehilfsmittel.

  • Ihre Pflegefachkraft

    Beurteilt Ihre Situation. Und kann Ihnen die Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel empfehlen.

  • Die KNAPPSCHAFT

    Hat Verträge mit Leistungserbringern. Und sichert so Ihre bestmögliche Versorgung.

  • Ihr Leistungserbringer

    Hilft Ihnen bei der Auswahl. Und erklärt Ihnen den richtigen Umgang mit dem Produkt.

Alle Informationen zu Pflegehilfsmitteln.

Damit Ihre Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gesichert ist, haben wir Verträge mit Leistungserbringern wie Sanitätshäusern und Apotheken. Wenn Sie möchten, fragen Sie den Leistungserbringer Ihrer Wahl direkt, ob er einer unserer Vertragspartner ist. Wir helfen Ihnen aber auch gerne bei der Auswahl. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus und schicken Sie es uns zusammen mit der Verordnung.

Haben Sie sich für einen unserer Partner entschieden, unterstützt der Sie bei der genauen Produktauswahl. Und erklärt Ihnen den richtigen Umgang mit Ihrem Pflegehilfsmittel. Ihren Leistungsantrag zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung können Sie direkt über die App Meine KNAPPSCHAFT einreichen oder senden Sie uns diesen einfach an die nachfolgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen

Was Sie für Ihr Pflegehilfsmittel zahlen.

Für technische Pflegehilfsmittel zahlen Sie 10 Prozent des von der KNAPPSCHAFT zu übernehmenden Betrages, höchstens aber 25 Euro je Hilfsmittel. Außer Sie sind minderjährig oder von Zuzahlungen befreit. Dann zahlen Sie keine Zuzahlung.

Einen Eigenanteil zahlen Sie nur dann, wenn Sie eine medizinisch nicht erforderliche Menge an Produkten haben möchten. Oder bei besonders speziellen Produkten. In diesem Fall bittet Ihr Leistungserbringer Sie gegebenenfalls, eine Mehrkostenvereinbarung zu unterschreiben. Aber Achtung: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie eine höherwertige oder umfangreichere Versorgung wollen. Denn alle Vertragspartner der KNAPPSCHAFT sind verpflichtet, Sie mit qualitativ hochwertigen Produkten in der notwendigen Menge zu versorgen. Und zwar ganz ohne Eigenanteil. Deswegen zahlen Sie in der Regel keine Aufzahlung für Ihre Pflegehilfsmittel.

Unerlaubte Telefonwerbung für Pflegehilfsmittel.

Leider versuchen einzelne Firmen mit unlauteren Methoden an Aufträge zu kommen. Es kommt zu unerwünschten Werbeanrufen oder gefälschten Unterschriften. In Telefonaten geben sich die Firmen als Pflegekasse aus oder geben an, im Auftrag der Pflegekasse anzurufen. Es werden persönliche Daten abgefragt und ungewollte Verträge angeboten.

Die Kostenübernahmeanträge werden von den Firmen selbst unterschrieben oder später eine Unterschrift der Versicherten angefordert, auch wenn Sie eigentlich gar keinen Antrag stellen wollten. In solchen Schreiben heißt es dann zum Beispiel „die Pflegekasse hat Ihre Versorgung bereits genehmigt, benötigt aber noch eine Unterschrift zur Bestätigung“.

Die Folge, Versicherte erhalten Pakete mit Produkten, die sie gar nicht brauchen oder wollten. Am Ende steht auch das Risiko, dass die Kosten nicht oder nicht vollständig übernommen werden, weil bereits ein anderer Vertragspartner liefert oder Produkte geliefert werden, die nicht zu den übernahmefähigen Hilfsmitteln gehören.

Die Verbraucherzentrale hat zum Thema berichtet und gibt dort Tipps, wie Sie sich in diesen Fällen verhalten können. Unter anderem, dass Sie sich nicht übereilt zu Abschlüssen von Verträgen leiten lassen, Ihren Anrufer oder Ihre Anruferin um die Benennung seines Arbeitgebers oder seiner Arbeitgeberin bitten und keine privaten Informationen preisgeben sollen. Lesen Sie sich diese und weitere Tipps auf der Website der Verbraucherzentrale gerne durch.

Gut zu wissen: Seit diesem Jahr sollen neue Verträge die Versicherten vor ungewollten Werbeanrufen schützen. Diese sind den Firmen nun ausdrücklich verboten. Auch müssen die Anträge vom Versicherten oder dem gesetzlichen Vertreter persönlich unterschrieben werden. Eine Antragsstellung ohne Unterschrift oder mit Unterschrift durch den Vertragspartner ist ebenfalls verboten.

Trotzdem kommt es weiter zu unerwünschten Anrufen. Wenn Sie diesen Anruf nicht erwünscht haben, legen Sie in so einem Fall am besten direkt auf. Legen Sie auch auf, wenn dieser mit einer Bandansage startet und Sie aufgefordert werden, diesen durch das Drücken einer Taste fortzusetzen.