KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Seniorin sitzt im Rahmen der Tages- und Nachtpflege auf einem Stuhl und lächelt ihre Pflegerin an.

Die Tages- und Nachtpflege.
Für Ihr Wohlbefinden

Leistungen, Kosten und Kombinationsmöglichkeiten.
Im Überblick

Wenn Ihre häusliche Pflege nicht rund um die Uhr in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, haben Sie Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.

Dieser Anspruch ist nicht zeitlich begrenzt, richtet sich nach Ihrem Bedarf und umfasst monatlich bis zu:

  • 721 Euro im Pflegegrad 2
  • 1.357 Euro im Pflegegrad 3
  • 1.685 Euro im Pflegegrad 4
  • 2.085 Euro im Pflegegrad 5

Antrag auf Umstellung der Leistung (PDF)

Die wichtigsten Infos zur Tages- und Nachtpflege.
Auf einen Blick

  • Bei unzureichender häuslicher Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.
  • Die monatlichen Leistungen variieren je nach Pflegegrad, beginnend bei 721 Euro bis zu 2.085 Euro.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können neben der teilstationären Pflege auch andere Leistungen wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen beanspruchen.
Informationen zu und Voraussetzungen für den Anspruch auf Tages- und Nachtpflege im Überblick.

Häufige Fragen.
Unsere Antworten

Kann ich die Tages- und Nachtpflege mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja, pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 können zusätzlich die Pflegesachleistung, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen.

Ich nehme die Tages- und Nachtpflege in Anspruch. Fallen für mich Fahrkosten an?

Nein, wenn Sie durch den Fahrdienst der Einrichtung der Tages- und Nachtpflege abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden, fallen für Sie keine zusätzlichen Fahrkosten an. Die Fahrkosten werden mit den Beträgen abgedeckt, die wir monatlich für die Tages- und Nachtpflege für Sie zahlen. Sichern Sie Ihren Transport zur Einrichtung selbst, können wir die Fahrkosten im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes erstatten. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der von Ihnen nicht in Anspruch genommenen Leistungen Ihres Pflegegrades.

Fallen für mich weitere zusätzliche Kosten an?

Ja, es können für Sie gegebenenfalls zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Für die entstandenen Aufwendungen benötigen wir unbedingt Nachweise. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen (zum Beispiel Telefongebühren) tragen Sie selbst. Allerdings können Sie hierfür den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro verwenden.