tag | Ausgabe 1/2025

?! FOTO: Getty Images/Image Source/Chev Wilkinson ILLUSTRATION: ASCS/Mina Kim Unseriöse Firmen versuchen, Pflegebedürftigen Verträge unterzuschieben. Wie Versicherte sich schützen können. TEXT: Sascha Ortmann Infos zum Umgang mit Werbeanrufen und Betrug Leitfaden von der Verbraucherzentrale: t1p.de/tag_leitfaden Musterbrief zum Widerruf: t1p.de/tag_widerruf Strafanzeige stellen bei Betrug: online-strafanzeige.de Vorsicht bei Telefonwerbung für Pflegehilfsmittel! Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese dienen unter anderem dem Schutz der Pflegepersonen. Zu den Produkten gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse übernimmt für diese Hilfsmittel Kosten im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat – allerdings nur für solche, die wirklich gebraucht werden. Außerdem wichtig zu wissen: Die Produkte werden von den Vertragspartnern der KNAPPSCHAFT an die Pflegebedürftigen abgegeben. Das können Sanitätshäuser, Apotheken und deutschlandweit tätige Anbieter sein (Auflistung unter: der-hilfsmittelkompass. de). Sie kümmern sich auch um die Antragstellung bei der KNAPPSCHAFT. So jedenfalls ist der übliche Weg. Versicherte laufen Gefahr, die Kosten selbst zu tragen Anders sieht es aus, wenn unseriöse Anbieter Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen wollen, Verträge für solche Pflegehilfsmittelboxen abzuschließen. In Werbeanrufen geben sie sich als Pflegekasse aus oder behaupten, im Auftrag der Pflegekasse zu handeln. Willigt man ein, werden die Kostenübernahmeanträge entweder von den Firmen selbst unterschrieben oder sie fordern später eine Unterschrift der Versicherten an. In solchen Schreiben heißt es dann zum Beispiel: „Die Pflegekasse hat Ihre Versorgung bereits genehmigt, benötigt aber noch eine Unterschrift zur Bestätigung.“ Problematisch wird es vor allem, wenn bereits ein anderer Vertragspartner liefert oder Produkte gesendet werden, die nicht zu den übernahmefähigen Hilfsmitteln gehören. Dann werden die Kosten nicht oder nicht vollständig übernommen, und die Versicherten müssen selbst zahlen. Telefonat sofort beenden Seit diesem Jahr sind Werbeanrufe den Firmen ausdrücklich untersagt. Auch müssen die Anträge von Versicherten oder der gesetzlichen Vertreterin bzw. dem Vertreter persönlich unterschrieben werden. Dennoch kann es weiterhin zu unerwünschten Anrufen kommen. In diesem Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale, sofort das Telefonat zu beenden. Gleiches gilt, wenn der Anruf mit einer Bandansage startet und man aufgefordert wird, diesen durch das Drücken einer Taste fortzusetzen. 21 1 ∙ 2025 tag SERVICE

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